Positionspapier des NABU Sachsen Wald und Wild im Erzgebirge

Positionspapier des NABU Sachsen: Wald und Wild im Erzgebirge

Verfasser: Matthias Scheffler, NABU-Kreisverband Aue-Schwarzenberg e. V.

Stand: 30.09.2021

Inhalt

1. Einleitung 1

2. Bewirtschaftung des Waldes 2

3. Naturwälder 4

4. „Bewirtschaftung“ des Wildes 4

5. Wald und Offenland 7

6. Wald und Erholung 8

7. Praktische Umsetzung / Weitere Aspekte 9

1. Einleitung

Die Anfälligkeit unserer Wälder für Sturm, Trockenheit und Insektenbefall fällt immer

deutlicher ins Auge und es wachsen die Befürchtungen, dass sie in den uns vertrauten Formen

den klimatischen Entwicklungen in Gegenwart und Zukunft nicht gewachsen sein könnten.

Deshalb ist es unerlässlich, sich mit dem Zustand des Waldes und den Möglichkeiten seiner

„Heilung“ intensiv zu beschäftigen, wenn er seinen durchaus vielfältigen und immer

wichtiger werdenden Rollen als intaktes Ökosystem mit hohem Wert für die biologische

Vielfalt, als wohltuender Erholungsort für uns Menschen und als unverzichtbare Nutzfläche

zur Gewinnung des wertvollen Rohstoffes Holz gerecht werden soll.

Dabei ist auch der Einfluss des Schalenwildes von wesentlicher Bedeutung, selbstverständlich

nicht nur als Verursacher von Schäden und Hemmnis beim Waldumbau: Wild erfüllt in Wald

und Flur vielfältige Funktionen, verbreitet Samen und schafft wichtige Biotopstrukturen, auf

die viele andere Tiere angewiesen sind. Sein Dung und die Kadaver sind Lebensgrundlage für

viele Arten und die Wildtiere sind die wichtigsten Beutetiere der in Ausbreitung befindlichen

großen Raubtiere Wolf und Luchs. Aus all diesen Gründen ist Schalenwild in

ökosystemrelevanter Dichte von enormer Bedeutung. Man kann das jagdbare Wild nicht auf

eine unbestimmte Zeit – bis zum Abschluss des Umbaus der Wälder, wann immer das sein

mag – aus dem „System“ heraus oder fast herausnehmen. Das hat mit natürlichen

Bedingungen und einem naturgemäßen Anspruch wenig zu tun.

Auch ist nicht jeder Verbisseinfluss und nicht jede Schäle ein Schaden, weder aus

ökologischer Sicht noch aus ökonomischer. Eine differenzierte und ausgewogene Darstellung

der tatsächlichen Gegebenheiten – die sich von Art zu Art, von Region zu Region und auch in

ihren Entwicklungstrends sehr unterschiedlich darstellen – sowie eine Würdigung der

vielfältigen Funktionen des Schalenwildes in Natur und Landschaft bleiben häufig aus. Dabei

sind die Auswirkungen des Schalenwildes auf seine Lebensräume mannigfaltig und diffizil.

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Die Eingriffe in die Populationen sollten auch deshalb mit äußerster Sorgfalt vorgenommen

werden.

Wir sind uns sicher und möchten dies in diesem Papier deutlich machen, dass die „Vielfalt“

bei den Bemühungen um den Wald der Zukunft eine Schlüsselrolle spielen muss. Vielfalt bei

der Bewirtschaftung oder auch Nichtbewirtschaftung unserer Wälder ist aus unserer Sicht eine

Grundvoraussetzung für deren Widerstands-, Funktions- und Anpassungsfähigkeit an die

ungewissen zukünftigen Entwicklungen. Auch ein flexibler, sorgfältig abgewogener Umgang

mit Überraschungen und ein Zulassen offener, dynamischer Prozesse sind dabei

unverzichtbar. Ähnliches gilt für die „Bewirtschaftung“ des Schalenwildes. Dessen

ökologische Leistungen sollten gleichrangig neben die aus forstlicher Sicht für die

Entwicklung der Wälder maßgeblichen Aspekte wie Baumartenvielfalt, Waldverjüngung etc.

gestellt und bei entsprechenden Abwägungen angemessen berücksichtigt werden.

2. Bewirtschaftung des Waldes

Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass es insbesondere in den staatlichen Wäldern Sachsens seit

Jahrzehnten umfangreiche, erfolgreiche Bemühungen hinsichtlich des Umbaus der Wälder

bzw. Forsten hin zu naturnäheren Formen gibt, die Anerkennung verdienen. Zwar dominieren

immer noch Monokulturen, aber bei genauerem Hinsehen sind die Wälder in vielen Gebieten

schon erheblich vielfältiger und artenreicher als zu Wendezeiten.

Der von Sachsenforst favorisierte integrative oder naturgemäße Waldbau kann durchaus als

bevorzugte Art der Waldbewirtschaftung gelten, wenn dabei ausreichend viele alte Bäume,

Habitatbäume sowie liegendes und stehendes Totholz erhalten bleiben. Denn er fördert die

natürliche Waldverjüngung und scheint aus gegenwärtiger Sicht den Vorstellungen vom Wald

der Zukunft mit seinen vielfältigen Funktionen gut gerecht zu werden: Erhalt der biologischen

Vielfalt, Klimaschutz, Bodenschutz, Wasserrückhaltung, stabiles Ökosystem, Erholungsraum

und Holzgewinnung.

Allerdings hat auch dieses Waldbaumodell nicht für alle Probleme des Ökosystems Wald und

der biologischen Vielfalt automatisch eine Lösung. Zum Beispiel werden trotzdem nicht alle

Phasen der natürlichen Waldentwicklung erreicht. Einige mit einem besonderen

Artenspektrum und Artenreichtum verbundene Formen der historischen Waldnutzung und

auch der Schutz lichtliebender Arten, die offene Bereiche benötigen, finden keine

ausreichende Berücksichtigung. Besonders deutlich wird letzteres derzeit beim Birkhuhn, bei

dessen Schutz erhebliche Defizite zutage treten. Ein möglichst umfassender Erhalt und die

Wiederherstellung der biologischen Vielfalt bringen deshalb weitere Anforderungen mit sich:

 Der integrative Ansatz des Waldbaus muss im ausreichenden Umfang durch Formen

der Waldbewirtschaftung ergänzt werden, bei denen zusätzliche Gesichtspunkte

Berücksichtigung finden:

- spezifische Artenschutzaspekte (z. B. Schutz von Arten mit speziellen Ansprüchen

wie Birkhuhn, Ziegenmelker usw.);

- Erhalt und Entwicklung gefährdeter Waldformationen;

- Erhalt oder Wiederherstellung historischer Formen der Waldbewirtschaftung wie

Niederwald, Mittelwald und Hutewald;

- Nutzung verschiedener Formen der Holzernte, Waldverjüngung und Waldgestaltung

wie Plenterschlag, Femelschlag, Schirmschlag, Saumschlag sowie deren Kombination.

 Der natürlichen Wiederbewaldung ist der Vorrang vor Pflanzung oder Saat zu geben.

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 Auf den zahlreichen durch Sturm- und Trockenschäden sowie Insektenkalamitäten

entstandenen und entstehenden Schadflächen sollte der natürlichen Sukzession ohne

vorherige Beräumung und Bearbeitung der Flächen erheblich mehr Raum gegeben

werden als bisher.

 Bei der Baumartenwahl für die Wälder der Zukunft sollten nicht wieder ähnliche

Fehler wie in der Vergangenheit gemacht und deshalb bei Verjüngung und Umbau der

Wälder unbedingt das genetische Potenzial und Spektrum der heimischen Arten und

deren Ökotypen genutzt und keine exotischen Baumarten angepflanzt werden.

 Einzäunung der Verjüngungs- und Sukzessionsflächen als Schutz vor Wildverbiss ist

nicht das Mittel erster Wahl, weil damit Lebensräume verlorengehen und

Verletzungsrisiken für Wildtiere entstehen. In Verjüngungsschwerpunkten sollten

insbesondere solche Instrumente wie Schwerpunktbejagung, Äsungsflächen im

Umfeld, Belassung von Weichholzbaumarten bei Durchforstungen, Belassung von

Kronen oder Kronenreisig bei Holzeinschlag oder Durchforstung usw. zum Einsatz

kommen.

Zäunung und Einzelbaumschutz müssen nicht in jedem Fall vermieden werden,

besonders wenn aus forstlicher Sicht erwünschte, für das Wild attraktive

Nebenbaumarten aufwachsen sollen. Wenn, dann sollten mechanischer

Einzelbaumschutz und Holzgatter verwendet werden. Das oft angeführte Argument

immenser Kosten ist fraglich, da zum Beispiel auch bei der intensiven Bejagung,

insbesondere bei großen Bewegungsjagden, erhebliche Kosten anfallen.

 Privaten Waldbesitzern ist durch die gezielte Ausrichtung der Fördermittel die

Beteiligung am naturgemäßen Waldbau und am Erhalt der Biodiversität im Wald

attraktiv zu machen.

 Bei Baumfällungen oder sonstigen forstlichen Arbeiten ist den Belangen des

Artenschutzes mehr Aufmerksamkeit zu widmen als bisher. Hier gibt es zwar

gesetzliche Festlegungen, die aber in der Praxis nicht ausreichend berücksichtigt

werden.

 Düngung und die Verwendung von Pestiziden im Wald sind zu unterlassen. Kalkung

der Waldböden ist nur in begründeten Fällen durch Ausnahmegenehmigungen

zulässig.

 Windkraftanlagen im Wald stellen schwere Eingriffe in das Ökosystem Wald und den

Lebensraum vieler gefährdeter Arten dar und sollten deshalb im Sinne des Erhalts der

biologischen Vielfalt unterbleiben.

 Landwirtschaftlich benachteiligte Flächen, insbesondere in schon waldreichen

Regionen, sollten nicht aufgeforstet werden, sondern in landwirtschaftlicher oder

landschaftspflegerischer Nutzung verbleiben oder in diese einbezogen werden. Sie

können gerade in Waldnähe auch als Wildäsungsflächen dienen.

 Die in fast allen Schutzgebieten zugelassene „ordnungsgemäße“ Forstwirtschaft

gefährdet häufig die Naturschutzziele und vielen Gebieten wird deshalb ein

mangelhafter Erhaltungszustand attestiert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

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3. Naturwälder

Ein Wald ist ein dynamisches Ökosystem, der in einem Zeitraum von ca. 600 Jahren viele

verschiedene Stadien von der Sukzessions- bis zur Zerfallsphase durchläuft und der sich

ständig wandelt, wenn man ihn lässt. Wir greifen aber mit unserer menschlichen Nutzung, vor

allem mit dem Holzeinschlag, immer wieder in diese Prozesse ein. Die im Waldbau üblichen

Umtriebszeiten – die je nach Baumart und Standort zwischen 60 und 160 Jahren liegen –,

lassen es nicht zu, dass Bäume ihr natürliches Lebensalter auch nur annähernd erreichen. Die

durchschnittliche Umtriebszeit deutscher Wirtschaftswälder liegt gemäß der letzten

Bundeswaldinventur bei 76 Jahren. Das führt dazu, dass vor allem die späten Phasen der

Waldentwicklung in unseren Wäldern gar nicht mehr vorkommen, wobei sich gerade diese

durch die größte biologische Vielfalt hervorheben.

Nicht unerwähnt sollte in Zeiten der Klimaveränderungen bleiben, dass unbewirtschaftete

Wälder, anders als immer noch oftmals behauptet, mehr Kohlenstoff speichern als genutzte

Wälder. Sie stellen damit wertvolle CO2-Senken dar. Das Potenzial ist immens, der derzeitige

Holzvorrat in Deutschland liegt bei 350 Vorratsmetern pro Hektar, Untersuchungen in

europäischen Urwäldern liefern Werte zwischen 478 und 918.

Um die so wichtigen langfristigen dynamischen Entwicklungen des Ökosystems Wald zu

gewährleisten, ist deshalb aus Sicht des NABU Sachsen Folgendes erforderlich:

 Die derzeitigen beträchtlichen Defizite an Naturwäldern in Deutschland und Sachsen

müssen möglichst zügig beseitigt werden. Dazu ist neben den naturnah zu

bewirtschaftenden Wäldern ein flächenmäßig ausreichend großes Netz an

Naturwäldern zu etablieren.

- Hauptbestandteil dessen sollten möglichst großflächige Bereiche – mindestens

500 Hektar – in Staatswäldern sein (gemäß Koalitionsvertrag in Sachsen zehn

Prozent bis 2022).

- Im Sinne des Biotopverbunds und zur Erhöhung der biologischen Vielfalt

sollten diese Flächen ergänzt werden durch ein Netz kleinflächigerer

Naturwälder – mindestens ein Hektar –, das ebenfalls möglichst homogen über

die Waldflächen Sachsens verteilt sein sollte. Anzustreben ist auch hier ein

Flächenanteil von zehn Prozent.

 Die Kriterien für die Ausweisung von Naturwäldern, die selbst in Schutzgebieten

derzeit recht mangelhaft sind und meistens noch verschiedene Nutzungen zulassen,

sollten erheblich strenger gehandhabt werden als bisher. In der Regel sollte Jagdverbot

herrschen. Damit ergibt sich auch eine sinnvolle Ergänzung der zur jagdlichen

Beruhigung notwendigen Wildruhezonen.

 Private und kommunale Waldbesitzer sollten durch entsprechende Programme dazu

angeregt und dabei unterstützt werden, ebenfalls Flächen aus der Nutzung zu nehmen.

4. „Bewirtschaftung“ des Wildes

Der NABU Sachsen stellt die Jagd an sich nicht in Frage. In einer vom Menschen stark

genutzten Landschaft macht die Jagd durchaus Sinn, hat ihre Berechtigung und kann als eine

Form der Landnutzung mit historischem Hintergrund einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt

und zur Entwicklung der Kulturlandschaft sowie deren naturnaher Nutzung leisten. Damit im

Zusammenhang steht natürlich, und das sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Jagd mehr als

die Regulierung des Wildbestandes ist, sondern ein Wirtschaftsfaktor. Sicherlich nicht in

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solchen Dimensionen wie Land- und Forstwirtschaft, aber durchaus nicht ohne Bedeutung.

Nicht zuletzt liefert sie mit Wildfleisch ein äußerst hochwertiges Nahrungsmittel, auch unter

ethischen Gesichtspunkten – das aber nur, wenn Leben und Tötung art- und tiergerecht waren.

Festzustellen ist allerdings auch, dass erheblich mehr Gebiete als derzeit ohne Bejagung

bleiben könnten und sollten, insbesondere bestimmte Schutzgebiete und die noch spärlich

verbreiteten Wildruhezonen.

Der teils problematische Einfluss einer hohen Wilddichte kann sicher durch intensive

Bejagung reduziert werden, allerdings führt das Schießen möglichst vieler Tiere, also ein rein

wilddichteorientierter Ansatz, nicht unbedingt zu den gewünschten Erfolgen. Immer noch

werden zu hohe Schalenwildbestände und zu starke Schäden am Wald beklagt. Die derzeitige

Praxis ist vielerorts nicht zielführend und muss verändert werden:

 Grundsatz bei der Jagd sollte immer sein, das im Sinne der Wildtiere möglichst

mildeste Mittel anzuwenden. Dabei müssen solche von der Wildbiologie

vorgeschlagenen und in Beispielprojekten erfolgreich angewandten Strategien und

Methoden wie Verkürzung der Jagdzeiten, Intervallbejagung, Schwerpunktbejagung,

Wildruhezonen, Unterlassung der Jagd in den Übergangsbereichen zum Offenland etc.

erheblich mehr zum Einsatz kommen als bisher.

 Bei der Jagd muss stets höchster Wert auf gesunde Populationen gelegt werden. Dazu

gehören eine naturnahe Altersstruktur, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und

ein möglichst artgerechtes Sozialleben. Von außerordentlicher Bedeutung ist die

genetische Vielfalt innerhalb und ein Austausch zwischen den Populationen, wenn das

Anpassungsvermögen und die Überlebensfähigkeit unter sich ständig wachsenden

Umweltbedingungen langfristig gewährleistet sein soll. Allein die bloße Existenz einer

Art hat also wenig mit Biodiversität zu tun. Bei allen Eingriffen in die Populationen

und den dabei zur Anwendung kommenden Vorgaben ist dies zu berücksichtigen.

Dies gilt auch für den zunehmenden Einfluss von Wolf und Luchs.

 Die derzeit in Deutschland geltenden Jagdzeiten sind die längsten Europas und es gibt

in Deutschland und in Sachsen keinen Tag im Jahr, an dem nicht zumindest eine

Schalenwildart gejagt werden kann. Dadurch herrscht im Zusammenspiel mit den

anderen Nutzungen der Flächen und vor allem der zunehmenden Freizeitnutzung der

Landschaft über das gesamte Jahr hinweg für sämtliche Wildarten eine ständige

Beunruhigung, auch wenn die Art selbst gerade Schonzeit hat. Dessen Angst und

Scheuheit wachsen, es verlagert seine Aktivitäten räumlich (in den Wald) und zeitlich

(in die Nacht). Schälschäden sind entsprechend nicht unbedingt Zeichen eines

geringen Nahrungsangebotes, sondern können auch Folgen von Stress sein. Daher sind

Forderungen nach weiterer Liberalisierung der Jagd (Verlängerung Jagdzeiten,

Nachtjagd etc.) abzulehnen.

Im Gegenteil ist neben veränderten Jagdstrategien, Einrichtung von Wildruhezonen

und besserer Nutzbarkeit des Offenlandes eine Verkürzung und Vereinheitlichung der

Jagdzeiten anzustreben, perspektivisch auf die Zeit vom 01.09. bis 31.12. für alle

wiederkäuenden Schalenwildarten. Ein erster Schritt hierzu müsste eine Einstellung

der Bejagung nach der Wintersonnenwende sein, spätestens am 31.12., um

Energieverluste des Wildes in der Winterruhe zu vermindern. Derzeit darf in Sachsen

wiederkäuendes Schalenwild bis 31.01. gejagt werden, das Wildschwein sogar

ganzjährig.

Nach der Winterruhe folgt die Zeit, in der das Wild seinen Energietank wieder

auffüllt, vorzugsweise auch außerhalb des Waldes, wenn man ihm die Möglichkeit

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dazu gibt. Danach folgt von Mai bis Juli die Zeit der Jungenaufzucht. Auch in diesen

Zeiten sollten vor allem aus Tierschutzgründen Störungen so weit wie möglich

unterbleiben, insbesondere jagdliche Aktivitäten. Deshalb sollte auch die

Frühjahrsjagd für Rehböcke und Schmalrehe, die derzeit in Sachsen vom 16.4. bis

31.1. bejagt werden dürfen, weitgehend unterbleiben, obwohl dies einen Einschnitt in

jagdliche Traditionen darstellt. Die Jägerschaft sollte damit eine Vorbildrolle

einnehmen bei der dringlich erforderlichen Reduktion der zunehmenden Aktivitäten in

der Landschaft – insbesondere auch der Freizeitnutzung –, zumal die Einschränkung

der Jagdzeiten und Jagdgänge auch anderen, nicht bejagten Arten zugutekommt. Ein

Blick auf vergleichbare Länder Europas dürfte verdeutlichen, dass diese

ambitionierten Vorschläge auch unter den derzeitigen Bedingungen realistisch sind.

 Die angesprochenen Veränderungen und Einschränkungen in der Jagdpraxis können

bei konsequenter Umsetzung zu einer Verringerung der Attraktivität der Jagd, zu

Einnahmeverlusten und zu größeren finanziellen Ausgaben für Wildschäden führen.

Dies kann nicht allein zu Lasten der Jägerschaft gehen, sondern muss u. a. durch

Veränderungen beim Wildschadensausgleich (siehe Wald und Offenland)

Berücksichtigung finden.

 Ist aufgrund von Tierseuchen, Artenschutzgründen usw. eine Reduzierung von

Populationen außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Jagdzeiten notwendig,

können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörden erteilt

werden.

 Sowohl die Ansitzjagd als auch die Bewegungsjagd haben ihre Vor- und Nachteile

und müssen sich gegenseitig ergänzen. Das unter Gesichtspunkten der Effizienz der

Jagd und der Reduzierung der Störungen über das Jahr hinweg durchaus sinnvolle

Mittel der Bewegungsjagd ist aus tierethischer Sicht nur dann zu akzeptieren, wenn

dabei strenge Kriterien hinsichtlich Anzahl und Qualität der Treiber und Schützen,

Anzahl, Art und Qualität der Hunde für Treiben und Nachsuche, maximal eine Jagd

pro Revier im Jahr usw. eingehalten werden. Diese Kriterien sind gesetzlich

festzuschreiben, zu kontrollieren und, wenn erforderlich, zu sanktionieren.

 Die Jagdtechnik hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht.

Technik verstärkt aber auch den Jagddruck. Die Bereiche und die Zeiten, in denen sich

das Wild einigermaßen sicher fühlt, reduzieren sich immer mehr. Ein Ende der

Entwicklung ist nicht abzusehen. Zunehmende Bedeutung erlangt dabei auch die

Nachtjagdtechnik.

Alle Entwicklungen müssen in ihren Auswirkungen auf die Praxis der Jagd ständig

geprüft, mit den Anforderungen des Tierwohls abgeglichen und, wenn erforderlich,

gesetzlich verboten werden.

Bei der Jagd sollten Gesichtspunkte der Jagdethik (Weidgerechtigkeit) stets im

Vordergrund stehen. Anzustreben sind möglichst kurze Schussdistanzen. Auch sollte

die Jagd auf die Zeit von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach

Sonnenuntergang beschränkt sein.

Nachtjagd ist aus tierethischen Gründen für alle Schalenwildarten ein gravierender

Eingriff, weil damit dem Schalenwild und auch anderen Wildtieren der letzte Rest von

Ungestörtheit und Sicherheit genommen wird. Für die meisten Schalenwildarten ist

eine Jagd zur Nachtzeit nicht erforderlich und (zumindest bisher) gesetzlich verboten.

Das sollte auch so bleiben.

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Das Wildschwein ist auch in dieser Hinsicht eine Ausnahme und angesichts

beträchtlicher Wildschäden ein Problemfall, wobei perspektivisch andere Lösungen

angestrebt werden müssen als die derzeitigen. Beginnend damit, dass die Nachtjagd

ausschließlich auf aktuellen Schadensflächen stattfinden und die Tiere andernorts in

Ruhe gelassen werden sollten.

 Die Jagd muss mit bleifreier Munition erfolgen, um Tiere, Umwelt und Verbraucher

nicht weiter mit Blei zu belasten. Dazu gibt es ein ausreichendes Angebot.

 Die Winterfütterung ist aus Sicht des NABU Sachsen keine nachhaltige,

zukunftsträchtige Lösung, um Lebensraum und Ansprüche des Schalenwildes über das

ganze Jahr hinweg und dauerhaft in Einklang zu bringen. Sie sollte deshalb auch nur

in wirklichen Notzeiten und als befristete Übergangslösung, bevor andere Maßnahmen

greifen, zum Einsatz kommen. Sie hat sicher unter bestimmten Umständen vor allem

aus Tierschutzgründen, aber auch zur Verhinderung von Wildschäden am Wald eine

Berechtigung, weil aufgrund der starken anthropogenen Einflüsse in vielen Gebieten

keine geeigneten, ungestörten Überwinterungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen

und zudem dem Rothirsch die Wanderbewegungen in seine ursprünglichen

Wintereinstände derzeit verwehrt werden. Am Ende ist aber die Zementierung einer

künstlichen Abhängigkeit aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Stattdessen sollte

alle Kraft in Maßnahmen zur Verbesserung der Habitate und die Umsetzung eines

funktionierenden Biotopverbundes investiert werden. Auch die Behebung der

beträchtlichen Defizite an geeigneten Wildruhezonen spielt eine wesentliche Rolle.

 Dem Rothirsch als einzigem uns noch verbliebenen großen Pflanzenfresser und als

eine Schlüsselart der europäischen Ökosysteme ist durch geeignete Maßnahmen und

passende gesetzliche Flankierungen die Wiederbesiedlung seiner angestammten

Lebensräume – auch im Offen- und Halboffenland – und damit seine artgemäße

Lebensweise und die saisonalen Wanderungen zwischen den Sommer- und

Winterlebensräumen weitgehend zu ermöglichen. Neben den gerade erwähnten

notwendigen Maßnahmen zum Biotopverbund ist deshalb die derzeitige Regelung im

Sächsischen Jagdgesetz, dass sechs weibliche Tiere innerhalb von drei Jahren in

Gebieten ohne Abschussplan erlegt werden dürfen, zu streichen. Stattdessen muss in

den zu besiedelnden Gebieten eine Bejagung jeglichen Rotwildes für einen

angemessenen Zeitraum ganzjährig ausgesetzt werden.

5. Wald und Offenland

In der derzeit maßgeblich vom Thema Klimawandel getriebenen Debatte scheint eine sehr

bedenkliche und auch sehr widersprüchliche Entwicklung weitgehend aus dem Blickfeld zu

geraten: Die großen Pflanzenfresser, die auch als verbindende Elemente zwischen

verschiedenen Lebensräumen wirken, werden aus weiten Teilen unserer Landschaft

verdrängt, verbannt oder auf eine nicht mehr ökosystemrelevante Dichte reduziert, sowohl im

Wald als auch im Offenland. Im Offenland geschieht dies vorwiegend durch den massiven

Rückgang der weidenden Nutztiere in der Landschaft. Dort ist durch die Förderung extensiver

Beweidung das Bemühen um Lösungen erkennbar. Die analogen Entwicklungen bei den

wilden Pflanzenfressern aber werden weitgehend ungehindert und diskurslos vorangetrieben.

Für viele Wildtiere sind allerdings eine enge Vernetzung (Biotopverbund) und damit die

mögliche Nutzung beider Lebensräume vorteilhaft bis unverzichtbar, auch beim Schalenwild.

Bei einer verstärkten Nutzung des Offenlandes werden sich zudem die gewünschten

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Entwicklungen beim Waldumbau und der natürlichen Verjüngung des Waldes effektiver und

erfolgreicher umsetzen lassen. Wenn man dem Verlust der biologischen Vielfalt wirksam

entgegenwirken will, müssen Wald und Offenland enger zusammengeführt werden, wobei das

Schalenwild eine wichtige Rolle spielen kann:

 Die Feldflur ist für das Schalenwild eigentlich ein essentieller Bestandteil des

angestammten Lebensraumes. In Anlehnung an historische Erfahrungen, aber auch

durch neue Wege wie der Waldweide mit Nutztieren oder die Offenhaltung von

Landschaften durch Rothirsche müssen eine engere Verknüpfung und eine größere

Durchlässigkeit der heute weitgehend strikt getrennten Bereiche erzielt und damit die

Lebensbedingungen für die Tierwelt verbessert und die genetische Vielfalt der

Populationen gesichert werden. Dazu gehören auch Biotopverbundmaßnahmen wie

Grünbrücken, Erstellung und Umsetzung von Wildwegeplänen usw.

 Eine wesentliche Rolle bei der engeren Verknüpfung von Wald und Offenland spielen

die Übergangsbereiche und die Waldinnen- und -außenränder und -säume. Durch eine

extensive Grünlandnutzung können waldnahe landwirtschaftliche Flächen auch als

Äsungsflächen für das Schalenwild dienen und Wildschäden reduziert werden. Bei

den unmittelbaren Randbereichen müssen die derzeit oftmals sehr abrupten Übergänge

zwischen Wald und Offenland zu möglichst breiten, struktur-, arten- und

deckungsreichen Übergangsbereichen umgestaltet werden.

 Dies muss durch eine passende Bejagungspraxis aktiv gefördert und begleitet und

nicht wie derzeit durch ungeeignete gesetzliche Rahmenbedingungen verhindert

werden.

 Auch die Landwirtschaft kann einen wesentlichen Beitrag leisten, indem

beispielsweise eine Bewirtschaftung des Grünlandes (Güllen, Mulchen, Mähen) bis in

den Spätherbst hinein unterbleibt, die ein Äsen auf solchen Flächen unmöglich macht.

 Notwendig für eine bessere Akzeptanz einer verstärkten Nutzung des Offenlandes

durch die Landwirtschaft sind sicherlich auch Veränderungen bei Handhabung und

Finanzierung des Wildschadensausgleichs, weil bei Beibehaltung der derzeitigen

Praxis starke Konflikte zwischen Landwirtschaft und Jagd zu erwarten wären. Dass

hierbei Lösungen möglich sind, zeigt beispielsweise die Vorgehensweise beim Wolf.

6. Wald und Erholung

Nicht nur die intensive Bejagung, auch die zunehmende Nutzung des Waldes für Naherholung

und Tourismus, Fitness und Sport tragen maßgeblich zu Beunruhigung und Stress bei den

Wildtieren bei. Die technische Entwicklung und die daraus resultierenden neuen Trends bei

der Freizeitgestaltung führen zu einer Ausdehnung der dafür genutzten Bereiche in der

Landschaft, sowohl räumlich als auch zeitlich. Häufig kommt selbst in tiefster Nacht und

abseits der Wege keine Ruhe mehr in Wald und Flur. Der Druck auf die Landschaft und die

Tier- und Pflanzenwelt wächst stetig. Damit große Teile der Landschaft neben ihrer

Bedeutung als vielfältiger Lebensraum nicht auch noch ihre enorm wichtige und unersetzliche

Funktion als attraktiver Erholungs- und Wohlfühlort, als Ort für Natur- und Umweltbildung

und Naturbeobachtung und als Ort der Ruhe und Stille mehr und mehr verlieren, sind

bestimmte Veränderungen notwendig:

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 Ruhezonen im Rahmen verschiedener Schutzgebiete müssen viel mehr und viel

konsequenter als bisher bestimmt werden. Aber auch Wildruhezonen außerhalb

solcher Gebiete zum Schutz und zur Lenkung von Wildtieren kommt eine wesentliche

Rolle zu. Gut geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen fehlen hier noch und müssen

nach dem Vorbild anderer Länder, beispielsweise der Schweiz, umgehend geschaffen

werden.

Freiwilligkeit und Appelle reichen oft nicht aus. Deshalb müssen auch ganzjährige

oder zeitlich begrenzte Wegegebote und Betretungsverbote von Waldbereichen zur

Anwendung kommen, die kontrolliert und, wenn nötig, sanktioniert werden.

 Eine wesentliche Rolle kommt auch der Besucherlenkung zu, u. a. durch Schaffung

von attraktiven Angeboten zu Naturerleben und Naturbeobachtung, durchaus auch

durch manchmal umstrittene Maßnahmen wie Aussichts- und

Beobachtungsmöglichkeiten für Wildtiere; auch in Mooren, Wildruhezonen oder

Naturwäldern, wenn dem der Arten- und Biotopschutz nicht stark entgegensteht. Nur

so kann der Bevölkerung glaubhaft vermittelt werden, dass man sie nicht aus der

Natur aussperren will und die im Gegenzug geforderte Rücksichtnahme auf die

Belange der Tier und Pflanzenwelt verlangen.

 Erfreuliches Ergebnis wird angesichts der schnellen Lern- und Anpassungsfähigkeit

der Wildtiere am Ende auch wieder eine bessere Wahrnehmbarkeit bestimmter

Wildtierarten sein, die derzeit lieber unsichtbar bleiben. Eine wesentliche Rolle

kommt hier auch der Extensivierung der Jagd zu (siehe oben unter 4.). Schalenwild

wird schnell wieder vertrauter, sichtbarer und gewöhnt sich an Störungen, wenn der

Jagddruck nachlässt.

 Viele Probleme erwachsen aus Unkenntnis. Deshalb kommt der Öffentlichkeitsarbeit

und der Naturbildung in allen Altersstufen eine wesentliche Bedeutung zu, speziell

auch die Wissensvermittlung zur Lebensweise und zu den Ansprüchen von Hirsch,

Reh und Co., ihrer Rolle in Wald und Flur und die daraus resultierenden

Anforderungen für uns als Besucherinnen und Besucher in ihren Lebensräumen.

7. Praktische Umsetzung / Weitere Aspekte

Angesichts der zunehmenden Anforderungen und Probleme, die sich durch die aktuellen

Entwicklungen bezüglich Klimawandel und Rückgang der biologischen Vielfalt ergeben,

wird die Politik die gesetzlichen, fördertechnischen und administrativen Rahmenbedingungen

für eine aus ökologischen und tierethischen Gründen ausgewogene Koexistenz von jagdbaren

Wildtieren und ihren Lebensräumen verbessern müssen. Gegenwärtig scheitert die

Umsetzung aber oft an gegenläufigen Interessen der beteiligten Nutzergruppen und auch an

mangelnder Gesprächsbereitschaft. Für eine effizientere Lösung der anstehenden Probleme

schlagen wir vor:

 Die Möglichkeiten, die sich im Rahmen der EU-Agrarprogramme bieten, müssen

gezielt und möglichst umfassend für eine Verbesserung der Lebensbedingungen des

Schalenwildes im Offenland genutzt werden. Auf eine Umgestaltung des

Förderinstrumentariums und dessen Handhabung sollte intensiv hingewirkt werden.

 Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Herstellung von Transparenz ist die

Zuordnung der für die Jagd- und Forstwirtschaft zuständigen Behörden wie in den

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anderen Verwaltungsbereichen zu handhaben, so ist die Untere Behörde bei den

Landratsämtern anzusiedeln, die Mittlere Behörde bei den Regierungspräsidien und

die Obere Behörde im Ministerium und nicht bei Sachsenforst.

 Die Lebensweise und die Raumansprüche des Schalenwildes, insbesondere des

Rothirsches, machen eine revierübergreifende Zusammenarbeit und Kooperation

notwendig. In Deutschland geschieht dies in Form von Hegegemeinschaften in sehr

verschiedenen Ausprägungen und mit unterschiedlichem Erfolg in den einzelnen

Bundesländern. In Sachsen funktionieren die Hegegemeinschaften in einigen

Regionen keineswegs zufriedenstellend. Der Gesetzgeber ist angesichts der

Wichtigkeit und Dringlichkeit der Aufgaben gefordert, funktionierende, arbeitsfähige

Strukturen zu etablieren, in denen die Belange der Wildtiere und der Ökosysteme im

Mittelpunkt stehen und nicht wirtschaftliche und private Interessen und

Befindlichkeiten. Dabei sind auch die bessere Nutzung des Offenlandes und der enge

Zusammenhang zwischen der „Bewirtschaftung“ der einzelnen Arten zu beachten. Der

Zuständigkeitsbereich sollte sich über überschaubare Gebiete erstrecken, bei denen

auch mögliche saisonale Wanderbewegungen Berücksichtigung finden.

 Angesichts der voneinander abweichenden Interessen stehen sich die bei der

„Bewirtschaftung“ des Schalenwildes Beteiligten vor Ort bei der Suche nach

Lösungen der auftretenden Probleme häufig scheinbar unversöhnlich gegenüber. Ein

Lösungsansatz könnte die Etablierung von Modellprojekten in Regionen sein, die

günstige Voraussetzungen für die Findung dann auch landesweit übertragbarer

Vorgehensweisen bieten. Als besonders geeignet hierfür wird das vom NABU

Sachsen vorgeschlagene Biosphärenreservat im westlichen Teil des Erzgebirges

angesehen.

Hinweis:

Begleitend zu dieser Position liegt beim NABU Sachsen ein Hintergrund- und

Diskussionspapier „Wald und Wild in schwierigen Zeiten“ vor, das die Thematik

umfassender ausführt und detaillierter darstellt als es im Rahmen dieses Positionspapiers

möglich und sinnvoll ist. Es soll dazu dienen, sowohl verbandsintern als auch darüber hinaus

Interessierte anzuregen, sich mit dem komplexen Thema näher zu beschäftigen und sich an

der oft leidenschaftlich und kontrovers geführten Diskussion, die so enorm wichtig ist, zu

beteiligen.

Es ist ebenfalls auf der Internetseite des NABU Sachsen

(https://sachsen.nabu.de/naturundlandschaft/wald/30616.html) als PDF verfügbar.