Positionspapier des NABU Sachsen: Wald und Wild im Erzgebirge
Verfasser: Matthias Scheffler, NABU-Kreisverband Aue-Schwarzenberg e. V.
Stand: 30.09.2021
Inhalt
1. Einleitung 1
2. Bewirtschaftung des Waldes 2
3. Naturwälder 4
4. „Bewirtschaftung“ des Wildes 4
5. Wald und Offenland 7
6. Wald und Erholung 8
7. Praktische Umsetzung / Weitere Aspekte 9
1. Einleitung
Die Anfälligkeit unserer Wälder für Sturm, Trockenheit und Insektenbefall fällt immer
deutlicher ins Auge und es wachsen die Befürchtungen, dass sie in den uns vertrauten Formen
den klimatischen Entwicklungen in Gegenwart und Zukunft nicht gewachsen sein könnten.
Deshalb ist es unerlässlich, sich mit dem Zustand des Waldes und den Möglichkeiten seiner
„Heilung“ intensiv zu beschäftigen, wenn er seinen durchaus vielfältigen und immer
wichtiger werdenden Rollen als intaktes Ökosystem mit hohem Wert für die biologische
Vielfalt, als wohltuender Erholungsort für uns Menschen und als unverzichtbare Nutzfläche
zur Gewinnung des wertvollen Rohstoffes Holz gerecht werden soll.
Dabei ist auch der Einfluss des Schalenwildes von wesentlicher Bedeutung, selbstverständlich
nicht nur als Verursacher von Schäden und Hemmnis beim Waldumbau: Wild erfüllt in Wald
und Flur vielfältige Funktionen, verbreitet Samen und schafft wichtige Biotopstrukturen, auf
die viele andere Tiere angewiesen sind. Sein Dung und die Kadaver sind Lebensgrundlage für
viele Arten und die Wildtiere sind die wichtigsten Beutetiere der in Ausbreitung befindlichen
großen Raubtiere Wolf und Luchs. Aus all diesen Gründen ist Schalenwild in
ökosystemrelevanter Dichte von enormer Bedeutung. Man kann das jagdbare Wild nicht auf
eine unbestimmte Zeit – bis zum Abschluss des Umbaus der Wälder, wann immer das sein
mag – aus dem „System“ heraus oder fast herausnehmen. Das hat mit natürlichen
Bedingungen und einem naturgemäßen Anspruch wenig zu tun.
Auch ist nicht jeder Verbisseinfluss und nicht jede Schäle ein Schaden, weder aus
ökologischer Sicht noch aus ökonomischer. Eine differenzierte und ausgewogene Darstellung
der tatsächlichen Gegebenheiten – die sich von Art zu Art, von Region zu Region und auch in
ihren Entwicklungstrends sehr unterschiedlich darstellen – sowie eine Würdigung der
vielfältigen Funktionen des Schalenwildes in Natur und Landschaft bleiben häufig aus. Dabei
sind die Auswirkungen des Schalenwildes auf seine Lebensräume mannigfaltig und diffizil.
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Die Eingriffe in die Populationen sollten auch deshalb mit äußerster Sorgfalt vorgenommen
werden.
Wir sind uns sicher und möchten dies in diesem Papier deutlich machen, dass die „Vielfalt“
bei den Bemühungen um den Wald der Zukunft eine Schlüsselrolle spielen muss. Vielfalt bei
der Bewirtschaftung oder auch Nichtbewirtschaftung unserer Wälder ist aus unserer Sicht eine
Grundvoraussetzung für deren Widerstands-, Funktions- und Anpassungsfähigkeit an die
ungewissen zukünftigen Entwicklungen. Auch ein flexibler, sorgfältig abgewogener Umgang
mit Überraschungen und ein Zulassen offener, dynamischer Prozesse sind dabei
unverzichtbar. Ähnliches gilt für die „Bewirtschaftung“ des Schalenwildes. Dessen
ökologische Leistungen sollten gleichrangig neben die aus forstlicher Sicht für die
Entwicklung der Wälder maßgeblichen Aspekte wie Baumartenvielfalt, Waldverjüngung etc.
gestellt und bei entsprechenden Abwägungen angemessen berücksichtigt werden.
2. Bewirtschaftung des Waldes
Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass es insbesondere in den staatlichen Wäldern Sachsens seit
Jahrzehnten umfangreiche, erfolgreiche Bemühungen hinsichtlich des Umbaus der Wälder
bzw. Forsten hin zu naturnäheren Formen gibt, die Anerkennung verdienen. Zwar dominieren
immer noch Monokulturen, aber bei genauerem Hinsehen sind die Wälder in vielen Gebieten
schon erheblich vielfältiger und artenreicher als zu Wendezeiten.
Der von Sachsenforst favorisierte integrative oder naturgemäße Waldbau kann durchaus als
bevorzugte Art der Waldbewirtschaftung gelten, wenn dabei ausreichend viele alte Bäume,
Habitatbäume sowie liegendes und stehendes Totholz erhalten bleiben. Denn er fördert die
natürliche Waldverjüngung und scheint aus gegenwärtiger Sicht den Vorstellungen vom Wald
der Zukunft mit seinen vielfältigen Funktionen gut gerecht zu werden: Erhalt der biologischen
Vielfalt, Klimaschutz, Bodenschutz, Wasserrückhaltung, stabiles Ökosystem, Erholungsraum
und Holzgewinnung.
Allerdings hat auch dieses Waldbaumodell nicht für alle Probleme des Ökosystems Wald und
der biologischen Vielfalt automatisch eine Lösung. Zum Beispiel werden trotzdem nicht alle
Phasen der natürlichen Waldentwicklung erreicht. Einige mit einem besonderen
Artenspektrum und Artenreichtum verbundene Formen der historischen Waldnutzung und
auch der Schutz lichtliebender Arten, die offene Bereiche benötigen, finden keine
ausreichende Berücksichtigung. Besonders deutlich wird letzteres derzeit beim Birkhuhn, bei
dessen Schutz erhebliche Defizite zutage treten. Ein möglichst umfassender Erhalt und die
Wiederherstellung der biologischen Vielfalt bringen deshalb weitere Anforderungen mit sich:
Der integrative Ansatz des Waldbaus muss im ausreichenden Umfang durch Formen
der Waldbewirtschaftung ergänzt werden, bei denen zusätzliche Gesichtspunkte
Berücksichtigung finden:
- spezifische Artenschutzaspekte (z. B. Schutz von Arten mit speziellen Ansprüchen
wie Birkhuhn, Ziegenmelker usw.);
- Erhalt und Entwicklung gefährdeter Waldformationen;
- Erhalt oder Wiederherstellung historischer Formen der Waldbewirtschaftung wie
Niederwald, Mittelwald und Hutewald;
- Nutzung verschiedener Formen der Holzernte, Waldverjüngung und Waldgestaltung
wie Plenterschlag, Femelschlag, Schirmschlag, Saumschlag sowie deren Kombination.
Der natürlichen Wiederbewaldung ist der Vorrang vor Pflanzung oder Saat zu geben.
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Auf den zahlreichen durch Sturm- und Trockenschäden sowie Insektenkalamitäten
entstandenen und entstehenden Schadflächen sollte der natürlichen Sukzession ohne
vorherige Beräumung und Bearbeitung der Flächen erheblich mehr Raum gegeben
werden als bisher.
Bei der Baumartenwahl für die Wälder der Zukunft sollten nicht wieder ähnliche
Fehler wie in der Vergangenheit gemacht und deshalb bei Verjüngung und Umbau der
Wälder unbedingt das genetische Potenzial und Spektrum der heimischen Arten und
deren Ökotypen genutzt und keine exotischen Baumarten angepflanzt werden.
Einzäunung der Verjüngungs- und Sukzessionsflächen als Schutz vor Wildverbiss ist
nicht das Mittel erster Wahl, weil damit Lebensräume verlorengehen und
Verletzungsrisiken für Wildtiere entstehen. In Verjüngungsschwerpunkten sollten
insbesondere solche Instrumente wie Schwerpunktbejagung, Äsungsflächen im
Umfeld, Belassung von Weichholzbaumarten bei Durchforstungen, Belassung von
Kronen oder Kronenreisig bei Holzeinschlag oder Durchforstung usw. zum Einsatz
kommen.
Zäunung und Einzelbaumschutz müssen nicht in jedem Fall vermieden werden,
besonders wenn aus forstlicher Sicht erwünschte, für das Wild attraktive
Nebenbaumarten aufwachsen sollen. Wenn, dann sollten mechanischer
Einzelbaumschutz und Holzgatter verwendet werden. Das oft angeführte Argument
immenser Kosten ist fraglich, da zum Beispiel auch bei der intensiven Bejagung,
insbesondere bei großen Bewegungsjagden, erhebliche Kosten anfallen.
Privaten Waldbesitzern ist durch die gezielte Ausrichtung der Fördermittel die
Beteiligung am naturgemäßen Waldbau und am Erhalt der Biodiversität im Wald
attraktiv zu machen.
Bei Baumfällungen oder sonstigen forstlichen Arbeiten ist den Belangen des
Artenschutzes mehr Aufmerksamkeit zu widmen als bisher. Hier gibt es zwar
gesetzliche Festlegungen, die aber in der Praxis nicht ausreichend berücksichtigt
werden.
Düngung und die Verwendung von Pestiziden im Wald sind zu unterlassen. Kalkung
der Waldböden ist nur in begründeten Fällen durch Ausnahmegenehmigungen
zulässig.
Windkraftanlagen im Wald stellen schwere Eingriffe in das Ökosystem Wald und den
Lebensraum vieler gefährdeter Arten dar und sollten deshalb im Sinne des Erhalts der
biologischen Vielfalt unterbleiben.
Landwirtschaftlich benachteiligte Flächen, insbesondere in schon waldreichen
Regionen, sollten nicht aufgeforstet werden, sondern in landwirtschaftlicher oder
landschaftspflegerischer Nutzung verbleiben oder in diese einbezogen werden. Sie
können gerade in Waldnähe auch als Wildäsungsflächen dienen.
Die in fast allen Schutzgebieten zugelassene „ordnungsgemäße“ Forstwirtschaft
gefährdet häufig die Naturschutzziele und vielen Gebieten wird deshalb ein
mangelhafter Erhaltungszustand attestiert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
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3. Naturwälder
Ein Wald ist ein dynamisches Ökosystem, der in einem Zeitraum von ca. 600 Jahren viele
verschiedene Stadien von der Sukzessions- bis zur Zerfallsphase durchläuft und der sich
ständig wandelt, wenn man ihn lässt. Wir greifen aber mit unserer menschlichen Nutzung, vor
allem mit dem Holzeinschlag, immer wieder in diese Prozesse ein. Die im Waldbau üblichen
Umtriebszeiten – die je nach Baumart und Standort zwischen 60 und 160 Jahren liegen –,
lassen es nicht zu, dass Bäume ihr natürliches Lebensalter auch nur annähernd erreichen. Die
durchschnittliche Umtriebszeit deutscher Wirtschaftswälder liegt gemäß der letzten
Bundeswaldinventur bei 76 Jahren. Das führt dazu, dass vor allem die späten Phasen der
Waldentwicklung in unseren Wäldern gar nicht mehr vorkommen, wobei sich gerade diese
durch die größte biologische Vielfalt hervorheben.
Nicht unerwähnt sollte in Zeiten der Klimaveränderungen bleiben, dass unbewirtschaftete
Wälder, anders als immer noch oftmals behauptet, mehr Kohlenstoff speichern als genutzte
Wälder. Sie stellen damit wertvolle CO2-Senken dar. Das Potenzial ist immens, der derzeitige
Holzvorrat in Deutschland liegt bei 350 Vorratsmetern pro Hektar, Untersuchungen in
europäischen Urwäldern liefern Werte zwischen 478 und 918.
Um die so wichtigen langfristigen dynamischen Entwicklungen des Ökosystems Wald zu
gewährleisten, ist deshalb aus Sicht des NABU Sachsen Folgendes erforderlich:
Die derzeitigen beträchtlichen Defizite an Naturwäldern in Deutschland und Sachsen
müssen möglichst zügig beseitigt werden. Dazu ist neben den naturnah zu
bewirtschaftenden Wäldern ein flächenmäßig ausreichend großes Netz an
Naturwäldern zu etablieren.
- Hauptbestandteil dessen sollten möglichst großflächige Bereiche – mindestens
500 Hektar – in Staatswäldern sein (gemäß Koalitionsvertrag in Sachsen zehn
Prozent bis 2022).
- Im Sinne des Biotopverbunds und zur Erhöhung der biologischen Vielfalt
sollten diese Flächen ergänzt werden durch ein Netz kleinflächigerer
Naturwälder – mindestens ein Hektar –, das ebenfalls möglichst homogen über
die Waldflächen Sachsens verteilt sein sollte. Anzustreben ist auch hier ein
Flächenanteil von zehn Prozent.
Die Kriterien für die Ausweisung von Naturwäldern, die selbst in Schutzgebieten
derzeit recht mangelhaft sind und meistens noch verschiedene Nutzungen zulassen,
sollten erheblich strenger gehandhabt werden als bisher. In der Regel sollte Jagdverbot
herrschen. Damit ergibt sich auch eine sinnvolle Ergänzung der zur jagdlichen
Beruhigung notwendigen Wildruhezonen.
Private und kommunale Waldbesitzer sollten durch entsprechende Programme dazu
angeregt und dabei unterstützt werden, ebenfalls Flächen aus der Nutzung zu nehmen.
4. „Bewirtschaftung“ des Wildes
Der NABU Sachsen stellt die Jagd an sich nicht in Frage. In einer vom Menschen stark
genutzten Landschaft macht die Jagd durchaus Sinn, hat ihre Berechtigung und kann als eine
Form der Landnutzung mit historischem Hintergrund einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt
und zur Entwicklung der Kulturlandschaft sowie deren naturnaher Nutzung leisten. Damit im
Zusammenhang steht natürlich, und das sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Jagd mehr als
die Regulierung des Wildbestandes ist, sondern ein Wirtschaftsfaktor. Sicherlich nicht in
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solchen Dimensionen wie Land- und Forstwirtschaft, aber durchaus nicht ohne Bedeutung.
Nicht zuletzt liefert sie mit Wildfleisch ein äußerst hochwertiges Nahrungsmittel, auch unter
ethischen Gesichtspunkten – das aber nur, wenn Leben und Tötung art- und tiergerecht waren.
Festzustellen ist allerdings auch, dass erheblich mehr Gebiete als derzeit ohne Bejagung
bleiben könnten und sollten, insbesondere bestimmte Schutzgebiete und die noch spärlich
verbreiteten Wildruhezonen.
Der teils problematische Einfluss einer hohen Wilddichte kann sicher durch intensive
Bejagung reduziert werden, allerdings führt das Schießen möglichst vieler Tiere, also ein rein
wilddichteorientierter Ansatz, nicht unbedingt zu den gewünschten Erfolgen. Immer noch
werden zu hohe Schalenwildbestände und zu starke Schäden am Wald beklagt. Die derzeitige
Praxis ist vielerorts nicht zielführend und muss verändert werden:
Grundsatz bei der Jagd sollte immer sein, das im Sinne der Wildtiere möglichst
mildeste Mittel anzuwenden. Dabei müssen solche von der Wildbiologie
vorgeschlagenen und in Beispielprojekten erfolgreich angewandten Strategien und
Methoden wie Verkürzung der Jagdzeiten, Intervallbejagung, Schwerpunktbejagung,
Wildruhezonen, Unterlassung der Jagd in den Übergangsbereichen zum Offenland etc.
erheblich mehr zum Einsatz kommen als bisher.
Bei der Jagd muss stets höchster Wert auf gesunde Populationen gelegt werden. Dazu
gehören eine naturnahe Altersstruktur, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und
ein möglichst artgerechtes Sozialleben. Von außerordentlicher Bedeutung ist die
genetische Vielfalt innerhalb und ein Austausch zwischen den Populationen, wenn das
Anpassungsvermögen und die Überlebensfähigkeit unter sich ständig wachsenden
Umweltbedingungen langfristig gewährleistet sein soll. Allein die bloße Existenz einer
Art hat also wenig mit Biodiversität zu tun. Bei allen Eingriffen in die Populationen
und den dabei zur Anwendung kommenden Vorgaben ist dies zu berücksichtigen.
Dies gilt auch für den zunehmenden Einfluss von Wolf und Luchs.
Die derzeit in Deutschland geltenden Jagdzeiten sind die längsten Europas und es gibt
in Deutschland und in Sachsen keinen Tag im Jahr, an dem nicht zumindest eine
Schalenwildart gejagt werden kann. Dadurch herrscht im Zusammenspiel mit den
anderen Nutzungen der Flächen und vor allem der zunehmenden Freizeitnutzung der
Landschaft über das gesamte Jahr hinweg für sämtliche Wildarten eine ständige
Beunruhigung, auch wenn die Art selbst gerade Schonzeit hat. Dessen Angst und
Scheuheit wachsen, es verlagert seine Aktivitäten räumlich (in den Wald) und zeitlich
(in die Nacht). Schälschäden sind entsprechend nicht unbedingt Zeichen eines
geringen Nahrungsangebotes, sondern können auch Folgen von Stress sein. Daher sind
Forderungen nach weiterer Liberalisierung der Jagd (Verlängerung Jagdzeiten,
Nachtjagd etc.) abzulehnen.
Im Gegenteil ist neben veränderten Jagdstrategien, Einrichtung von Wildruhezonen
und besserer Nutzbarkeit des Offenlandes eine Verkürzung und Vereinheitlichung der
Jagdzeiten anzustreben, perspektivisch auf die Zeit vom 01.09. bis 31.12. für alle
wiederkäuenden Schalenwildarten. Ein erster Schritt hierzu müsste eine Einstellung
der Bejagung nach der Wintersonnenwende sein, spätestens am 31.12., um
Energieverluste des Wildes in der Winterruhe zu vermindern. Derzeit darf in Sachsen
wiederkäuendes Schalenwild bis 31.01. gejagt werden, das Wildschwein sogar
ganzjährig.
Nach der Winterruhe folgt die Zeit, in der das Wild seinen Energietank wieder
auffüllt, vorzugsweise auch außerhalb des Waldes, wenn man ihm die Möglichkeit
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dazu gibt. Danach folgt von Mai bis Juli die Zeit der Jungenaufzucht. Auch in diesen
Zeiten sollten vor allem aus Tierschutzgründen Störungen so weit wie möglich
unterbleiben, insbesondere jagdliche Aktivitäten. Deshalb sollte auch die
Frühjahrsjagd für Rehböcke und Schmalrehe, die derzeit in Sachsen vom 16.4. bis
31.1. bejagt werden dürfen, weitgehend unterbleiben, obwohl dies einen Einschnitt in
jagdliche Traditionen darstellt. Die Jägerschaft sollte damit eine Vorbildrolle
einnehmen bei der dringlich erforderlichen Reduktion der zunehmenden Aktivitäten in
der Landschaft – insbesondere auch der Freizeitnutzung –, zumal die Einschränkung
der Jagdzeiten und Jagdgänge auch anderen, nicht bejagten Arten zugutekommt. Ein
Blick auf vergleichbare Länder Europas dürfte verdeutlichen, dass diese
ambitionierten Vorschläge auch unter den derzeitigen Bedingungen realistisch sind.
Die angesprochenen Veränderungen und Einschränkungen in der Jagdpraxis können
bei konsequenter Umsetzung zu einer Verringerung der Attraktivität der Jagd, zu
Einnahmeverlusten und zu größeren finanziellen Ausgaben für Wildschäden führen.
Dies kann nicht allein zu Lasten der Jägerschaft gehen, sondern muss u. a. durch
Veränderungen beim Wildschadensausgleich (siehe Wald und Offenland)
Berücksichtigung finden.
Ist aufgrund von Tierseuchen, Artenschutzgründen usw. eine Reduzierung von
Populationen außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Jagdzeiten notwendig,
können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörden erteilt
werden.
Sowohl die Ansitzjagd als auch die Bewegungsjagd haben ihre Vor- und Nachteile
und müssen sich gegenseitig ergänzen. Das unter Gesichtspunkten der Effizienz der
Jagd und der Reduzierung der Störungen über das Jahr hinweg durchaus sinnvolle
Mittel der Bewegungsjagd ist aus tierethischer Sicht nur dann zu akzeptieren, wenn
dabei strenge Kriterien hinsichtlich Anzahl und Qualität der Treiber und Schützen,
Anzahl, Art und Qualität der Hunde für Treiben und Nachsuche, maximal eine Jagd
pro Revier im Jahr usw. eingehalten werden. Diese Kriterien sind gesetzlich
festzuschreiben, zu kontrollieren und, wenn erforderlich, zu sanktionieren.
Die Jagdtechnik hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht.
Technik verstärkt aber auch den Jagddruck. Die Bereiche und die Zeiten, in denen sich
das Wild einigermaßen sicher fühlt, reduzieren sich immer mehr. Ein Ende der
Entwicklung ist nicht abzusehen. Zunehmende Bedeutung erlangt dabei auch die
Nachtjagdtechnik.
Alle Entwicklungen müssen in ihren Auswirkungen auf die Praxis der Jagd ständig
geprüft, mit den Anforderungen des Tierwohls abgeglichen und, wenn erforderlich,
gesetzlich verboten werden.
Bei der Jagd sollten Gesichtspunkte der Jagdethik (Weidgerechtigkeit) stets im
Vordergrund stehen. Anzustreben sind möglichst kurze Schussdistanzen. Auch sollte
die Jagd auf die Zeit von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach
Sonnenuntergang beschränkt sein.
Nachtjagd ist aus tierethischen Gründen für alle Schalenwildarten ein gravierender
Eingriff, weil damit dem Schalenwild und auch anderen Wildtieren der letzte Rest von
Ungestörtheit und Sicherheit genommen wird. Für die meisten Schalenwildarten ist
eine Jagd zur Nachtzeit nicht erforderlich und (zumindest bisher) gesetzlich verboten.
Das sollte auch so bleiben.
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Das Wildschwein ist auch in dieser Hinsicht eine Ausnahme und angesichts
beträchtlicher Wildschäden ein Problemfall, wobei perspektivisch andere Lösungen
angestrebt werden müssen als die derzeitigen. Beginnend damit, dass die Nachtjagd
ausschließlich auf aktuellen Schadensflächen stattfinden und die Tiere andernorts in
Ruhe gelassen werden sollten.
Die Jagd muss mit bleifreier Munition erfolgen, um Tiere, Umwelt und Verbraucher
nicht weiter mit Blei zu belasten. Dazu gibt es ein ausreichendes Angebot.
Die Winterfütterung ist aus Sicht des NABU Sachsen keine nachhaltige,
zukunftsträchtige Lösung, um Lebensraum und Ansprüche des Schalenwildes über das
ganze Jahr hinweg und dauerhaft in Einklang zu bringen. Sie sollte deshalb auch nur
in wirklichen Notzeiten und als befristete Übergangslösung, bevor andere Maßnahmen
greifen, zum Einsatz kommen. Sie hat sicher unter bestimmten Umständen vor allem
aus Tierschutzgründen, aber auch zur Verhinderung von Wildschäden am Wald eine
Berechtigung, weil aufgrund der starken anthropogenen Einflüsse in vielen Gebieten
keine geeigneten, ungestörten Überwinterungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen
und zudem dem Rothirsch die Wanderbewegungen in seine ursprünglichen
Wintereinstände derzeit verwehrt werden. Am Ende ist aber die Zementierung einer
künstlichen Abhängigkeit aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Stattdessen sollte
alle Kraft in Maßnahmen zur Verbesserung der Habitate und die Umsetzung eines
funktionierenden Biotopverbundes investiert werden. Auch die Behebung der
beträchtlichen Defizite an geeigneten Wildruhezonen spielt eine wesentliche Rolle.
Dem Rothirsch als einzigem uns noch verbliebenen großen Pflanzenfresser und als
eine Schlüsselart der europäischen Ökosysteme ist durch geeignete Maßnahmen und
passende gesetzliche Flankierungen die Wiederbesiedlung seiner angestammten
Lebensräume – auch im Offen- und Halboffenland – und damit seine artgemäße
Lebensweise und die saisonalen Wanderungen zwischen den Sommer- und
Winterlebensräumen weitgehend zu ermöglichen. Neben den gerade erwähnten
notwendigen Maßnahmen zum Biotopverbund ist deshalb die derzeitige Regelung im
Sächsischen Jagdgesetz, dass sechs weibliche Tiere innerhalb von drei Jahren in
Gebieten ohne Abschussplan erlegt werden dürfen, zu streichen. Stattdessen muss in
den zu besiedelnden Gebieten eine Bejagung jeglichen Rotwildes für einen
angemessenen Zeitraum ganzjährig ausgesetzt werden.
5. Wald und Offenland
In der derzeit maßgeblich vom Thema Klimawandel getriebenen Debatte scheint eine sehr
bedenkliche und auch sehr widersprüchliche Entwicklung weitgehend aus dem Blickfeld zu
geraten: Die großen Pflanzenfresser, die auch als verbindende Elemente zwischen
verschiedenen Lebensräumen wirken, werden aus weiten Teilen unserer Landschaft
verdrängt, verbannt oder auf eine nicht mehr ökosystemrelevante Dichte reduziert, sowohl im
Wald als auch im Offenland. Im Offenland geschieht dies vorwiegend durch den massiven
Rückgang der weidenden Nutztiere in der Landschaft. Dort ist durch die Förderung extensiver
Beweidung das Bemühen um Lösungen erkennbar. Die analogen Entwicklungen bei den
wilden Pflanzenfressern aber werden weitgehend ungehindert und diskurslos vorangetrieben.
Für viele Wildtiere sind allerdings eine enge Vernetzung (Biotopverbund) und damit die
mögliche Nutzung beider Lebensräume vorteilhaft bis unverzichtbar, auch beim Schalenwild.
Bei einer verstärkten Nutzung des Offenlandes werden sich zudem die gewünschten
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Entwicklungen beim Waldumbau und der natürlichen Verjüngung des Waldes effektiver und
erfolgreicher umsetzen lassen. Wenn man dem Verlust der biologischen Vielfalt wirksam
entgegenwirken will, müssen Wald und Offenland enger zusammengeführt werden, wobei das
Schalenwild eine wichtige Rolle spielen kann:
Die Feldflur ist für das Schalenwild eigentlich ein essentieller Bestandteil des
angestammten Lebensraumes. In Anlehnung an historische Erfahrungen, aber auch
durch neue Wege wie der Waldweide mit Nutztieren oder die Offenhaltung von
Landschaften durch Rothirsche müssen eine engere Verknüpfung und eine größere
Durchlässigkeit der heute weitgehend strikt getrennten Bereiche erzielt und damit die
Lebensbedingungen für die Tierwelt verbessert und die genetische Vielfalt der
Populationen gesichert werden. Dazu gehören auch Biotopverbundmaßnahmen wie
Grünbrücken, Erstellung und Umsetzung von Wildwegeplänen usw.
Eine wesentliche Rolle bei der engeren Verknüpfung von Wald und Offenland spielen
die Übergangsbereiche und die Waldinnen- und -außenränder und -säume. Durch eine
extensive Grünlandnutzung können waldnahe landwirtschaftliche Flächen auch als
Äsungsflächen für das Schalenwild dienen und Wildschäden reduziert werden. Bei
den unmittelbaren Randbereichen müssen die derzeit oftmals sehr abrupten Übergänge
zwischen Wald und Offenland zu möglichst breiten, struktur-, arten- und
deckungsreichen Übergangsbereichen umgestaltet werden.
Dies muss durch eine passende Bejagungspraxis aktiv gefördert und begleitet und
nicht wie derzeit durch ungeeignete gesetzliche Rahmenbedingungen verhindert
werden.
Auch die Landwirtschaft kann einen wesentlichen Beitrag leisten, indem
beispielsweise eine Bewirtschaftung des Grünlandes (Güllen, Mulchen, Mähen) bis in
den Spätherbst hinein unterbleibt, die ein Äsen auf solchen Flächen unmöglich macht.
Notwendig für eine bessere Akzeptanz einer verstärkten Nutzung des Offenlandes
durch die Landwirtschaft sind sicherlich auch Veränderungen bei Handhabung und
Finanzierung des Wildschadensausgleichs, weil bei Beibehaltung der derzeitigen
Praxis starke Konflikte zwischen Landwirtschaft und Jagd zu erwarten wären. Dass
hierbei Lösungen möglich sind, zeigt beispielsweise die Vorgehensweise beim Wolf.
6. Wald und Erholung
Nicht nur die intensive Bejagung, auch die zunehmende Nutzung des Waldes für Naherholung
und Tourismus, Fitness und Sport tragen maßgeblich zu Beunruhigung und Stress bei den
Wildtieren bei. Die technische Entwicklung und die daraus resultierenden neuen Trends bei
der Freizeitgestaltung führen zu einer Ausdehnung der dafür genutzten Bereiche in der
Landschaft, sowohl räumlich als auch zeitlich. Häufig kommt selbst in tiefster Nacht und
abseits der Wege keine Ruhe mehr in Wald und Flur. Der Druck auf die Landschaft und die
Tier- und Pflanzenwelt wächst stetig. Damit große Teile der Landschaft neben ihrer
Bedeutung als vielfältiger Lebensraum nicht auch noch ihre enorm wichtige und unersetzliche
Funktion als attraktiver Erholungs- und Wohlfühlort, als Ort für Natur- und Umweltbildung
und Naturbeobachtung und als Ort der Ruhe und Stille mehr und mehr verlieren, sind
bestimmte Veränderungen notwendig:
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Ruhezonen im Rahmen verschiedener Schutzgebiete müssen viel mehr und viel
konsequenter als bisher bestimmt werden. Aber auch Wildruhezonen außerhalb
solcher Gebiete zum Schutz und zur Lenkung von Wildtieren kommt eine wesentliche
Rolle zu. Gut geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen fehlen hier noch und müssen
nach dem Vorbild anderer Länder, beispielsweise der Schweiz, umgehend geschaffen
werden.
Freiwilligkeit und Appelle reichen oft nicht aus. Deshalb müssen auch ganzjährige
oder zeitlich begrenzte Wegegebote und Betretungsverbote von Waldbereichen zur
Anwendung kommen, die kontrolliert und, wenn nötig, sanktioniert werden.
Eine wesentliche Rolle kommt auch der Besucherlenkung zu, u. a. durch Schaffung
von attraktiven Angeboten zu Naturerleben und Naturbeobachtung, durchaus auch
durch manchmal umstrittene Maßnahmen wie Aussichts- und
Beobachtungsmöglichkeiten für Wildtiere; auch in Mooren, Wildruhezonen oder
Naturwäldern, wenn dem der Arten- und Biotopschutz nicht stark entgegensteht. Nur
so kann der Bevölkerung glaubhaft vermittelt werden, dass man sie nicht aus der
Natur aussperren will und die im Gegenzug geforderte Rücksichtnahme auf die
Belange der Tier und Pflanzenwelt verlangen.
Erfreuliches Ergebnis wird angesichts der schnellen Lern- und Anpassungsfähigkeit
der Wildtiere am Ende auch wieder eine bessere Wahrnehmbarkeit bestimmter
Wildtierarten sein, die derzeit lieber unsichtbar bleiben. Eine wesentliche Rolle
kommt hier auch der Extensivierung der Jagd zu (siehe oben unter 4.). Schalenwild
wird schnell wieder vertrauter, sichtbarer und gewöhnt sich an Störungen, wenn der
Jagddruck nachlässt.
Viele Probleme erwachsen aus Unkenntnis. Deshalb kommt der Öffentlichkeitsarbeit
und der Naturbildung in allen Altersstufen eine wesentliche Bedeutung zu, speziell
auch die Wissensvermittlung zur Lebensweise und zu den Ansprüchen von Hirsch,
Reh und Co., ihrer Rolle in Wald und Flur und die daraus resultierenden
Anforderungen für uns als Besucherinnen und Besucher in ihren Lebensräumen.
7. Praktische Umsetzung / Weitere Aspekte
Angesichts der zunehmenden Anforderungen und Probleme, die sich durch die aktuellen
Entwicklungen bezüglich Klimawandel und Rückgang der biologischen Vielfalt ergeben,
wird die Politik die gesetzlichen, fördertechnischen und administrativen Rahmenbedingungen
für eine aus ökologischen und tierethischen Gründen ausgewogene Koexistenz von jagdbaren
Wildtieren und ihren Lebensräumen verbessern müssen. Gegenwärtig scheitert die
Umsetzung aber oft an gegenläufigen Interessen der beteiligten Nutzergruppen und auch an
mangelnder Gesprächsbereitschaft. Für eine effizientere Lösung der anstehenden Probleme
schlagen wir vor:
Die Möglichkeiten, die sich im Rahmen der EU-Agrarprogramme bieten, müssen
gezielt und möglichst umfassend für eine Verbesserung der Lebensbedingungen des
Schalenwildes im Offenland genutzt werden. Auf eine Umgestaltung des
Förderinstrumentariums und dessen Handhabung sollte intensiv hingewirkt werden.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Herstellung von Transparenz ist die
Zuordnung der für die Jagd- und Forstwirtschaft zuständigen Behörden wie in den
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anderen Verwaltungsbereichen zu handhaben, so ist die Untere Behörde bei den
Landratsämtern anzusiedeln, die Mittlere Behörde bei den Regierungspräsidien und
die Obere Behörde im Ministerium und nicht bei Sachsenforst.
Die Lebensweise und die Raumansprüche des Schalenwildes, insbesondere des
Rothirsches, machen eine revierübergreifende Zusammenarbeit und Kooperation
notwendig. In Deutschland geschieht dies in Form von Hegegemeinschaften in sehr
verschiedenen Ausprägungen und mit unterschiedlichem Erfolg in den einzelnen
Bundesländern. In Sachsen funktionieren die Hegegemeinschaften in einigen
Regionen keineswegs zufriedenstellend. Der Gesetzgeber ist angesichts der
Wichtigkeit und Dringlichkeit der Aufgaben gefordert, funktionierende, arbeitsfähige
Strukturen zu etablieren, in denen die Belange der Wildtiere und der Ökosysteme im
Mittelpunkt stehen und nicht wirtschaftliche und private Interessen und
Befindlichkeiten. Dabei sind auch die bessere Nutzung des Offenlandes und der enge
Zusammenhang zwischen der „Bewirtschaftung“ der einzelnen Arten zu beachten. Der
Zuständigkeitsbereich sollte sich über überschaubare Gebiete erstrecken, bei denen
auch mögliche saisonale Wanderbewegungen Berücksichtigung finden.
Angesichts der voneinander abweichenden Interessen stehen sich die bei der
„Bewirtschaftung“ des Schalenwildes Beteiligten vor Ort bei der Suche nach
Lösungen der auftretenden Probleme häufig scheinbar unversöhnlich gegenüber. Ein
Lösungsansatz könnte die Etablierung von Modellprojekten in Regionen sein, die
günstige Voraussetzungen für die Findung dann auch landesweit übertragbarer
Vorgehensweisen bieten. Als besonders geeignet hierfür wird das vom NABU
Sachsen vorgeschlagene Biosphärenreservat im westlichen Teil des Erzgebirges
angesehen.
Hinweis:
Begleitend zu dieser Position liegt beim NABU Sachsen ein Hintergrund- und
Diskussionspapier „Wald und Wild in schwierigen Zeiten“ vor, das die Thematik
umfassender ausführt und detaillierter darstellt als es im Rahmen dieses Positionspapiers
möglich und sinnvoll ist. Es soll dazu dienen, sowohl verbandsintern als auch darüber hinaus
Interessierte anzuregen, sich mit dem komplexen Thema näher zu beschäftigen und sich an
der oft leidenschaftlich und kontrovers geführten Diskussion, die so enorm wichtig ist, zu
beteiligen.
Es ist ebenfalls auf der Internetseite des NABU Sachsen
(https://sachsen.nabu.de/naturundlandschaft/wald/30616.html) als PDF verfügbar.